Telemediengesetz TDG -
Pflicht für jeden, der im Internet Leistungen anbietet!
Aus dem Gesetzestext:
"§1 Zweck des Gesetzes:
Zweck des Gesetzes ist es, einheitliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten
der elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste zu schaffen.
"
Warum ein neues Gesetz?
Die juristische "Grauzone Internet" und die "elektronischen Medien", sollen erfassbar werden.
So legt das TDG fest, dass jeder Anbieter eines Dienstes für diesen auch rechtlich zur Rechenschaft gezogen werden soll und kann.
Hierzu muss seine Identität für den Internetnutzer eindeutig erkennbar sein.
Gerade im Internet ist Rechtssicherheit unbedingt notwendig, denn gerade hier
finden sich ja auch eine ganze Reihe schwarzer Schafe, die versuchen mit zwielichtigen Methoden
ahnungslose Internetuser "abzuzocken". Wer dann einem solchen Betrüger aufgesessen ist, hat oft das Nachsehen,
weil er nur mit Mühe - oft auch garnicht - die Identität der Anbieter ermitteln kann.
So ist das Teledienstgesetz weitab von jeder öffentlichen Beachtung im Rahmen des Informations- und
Kommunikationsdienste Gesetzes im Jahre 1997 in Kraft gesetzt und durch das Elektronischer Geschäftsverkehr
Gesetz (EGG) mit Wirkung zum 21. Dezember 2001 in der heute gültigen Fassung in Kraft getreten.
Auch wir geben Ihnen hier unsere Angaben nach TDG bekannt:
Ergänzende Angaben laut Teledienstgesetz:
Arzt:
Dr. Flock & Dr. Kamp Gemeinschaftspraxis · Facharzt für Orthopädie
Praxis Dr. Flock in Letmathe bietet vom FOCUS empfohlene Leistungen
In seiner Ausgabe vom 19. Mai 2008 empfiehlt der FOCUS Behandlungsverfahren, die auch in der orthopädischen Praxis Dr. Flock in Iserlohn-Letmathe durchgeführt werden.
Zertifizierte Qualität in der orthopädischen Facharztpraxis Dr. Flock
In den vergangenen Monaten hat das Praxisteam die Abläufe in der Praxis analysiert, schematisiert und weiterentwickelt. Ziel war die Entwicklung eines Qualitätsmanagementsystems nach bewährten Standards.